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3b Yachtcharter
Uwe Bruns
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Sportbootführerscheine in Kroatien
Bericht in Wassersport Wirtschaft Nr. 1, vom Januar 2009
BVWW (Bundesverband Wassersportwirtschaft)
Neue Lösung Kroatien.
Die kroatischen Behörden hatten im Rahmen eines neuen Gesetzes vom 1.07.2008 angekündigt, dass ab 2009 alle deutschen und österreichischen Skipper für ein Charterboot unter kroatischer Flagge ein kroatisches Küstenpatent besitzen müssen. Entsprechend dieser Ankündigung waren Charterunternehmen, Agenturen und Kunden verunsichert.
Zunächst nur mündlich vom kroatischen Ministerium für Seewesen angekündigt, wurde jetzt aber offiziell bestätigt, dass es durch eine Gesetzesänderung eine Lösung für die Anerkennung von Sportbootführerscheinen aus Deutschland und Österreich geben werde. Die Ausnahmeregelung soll noch in 2008 in Kraft treten.
Es bleibt allerdings weiterhin offen, ob Sportbootführerscheine aus Österreich und Deutschland in Kroatien akzeptiert werden, oder ob Charterkunden ohne eine Prüfung ein kroatisches Patent ausgestellt bekommen. Es würden dann wohl lediglich eine Gebühr und einige Formalitäten anfallen, die jedoch durch die jeweilige Charterfirma für den Kunden erledigt werden könnten.
