Funkzeugnis - Yachtcharter Ostsee für 2010
Die Ausnahmeregelung für 2009 endet nach heutigem Informationsstand nun endgültig zum Jahr 2010. Das heißt der Skipper einer Yacht, die mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, muss ab dann ein gültiges Funkzeugnis, z.B. das Short-Range Certificate kurz SRC vom DSV, besitzen.
Für Yachten über 12 m Länge besteht einen Ausrüstungspflicht für Funkgeräte auf Charteryachten, insofern ist bei diesen Yachten das Funkzeugnis des Skippers erforderlich.
Für Yachten unter 12 m Länge ist diese Ausrüstungspflicht nicht vorhanden. Dies gibt uns die Möglichkeit allen unseren Kunden ohne Funkzeugnis in 2010 und darüber hinaus eine Yacht mit deaktivierter UKW-Funkanlage anzubieten. Bitte fragen Sie uns doch, bei welchen Yachten aus unserem Angebot dies möglich ist. Wir bemühen uns, Charter ohne Funkzeugnis auf den meisten unserer Yachten unter 12 m Länge anzubieten. Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne!
Unsere Empfehlung:
Erwerben Sie, wenn noch nicht vorhanden, unbedingt den SRC (Short Range Certificate, beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis).
Diese Kurse werden von fast allen Segelschulen, auch in Ihrer Nähe, angeboten.

